Portugal bietet besonders günstige steuerliche und rechtliche Bedingungen für Ausländer, die sich in diesem Land niederlassen möchten. Unsere Kanzlei verfügt über Anwälte, die sich auf Einwanderungs-, Steuer-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht spezialisiert haben, was es uns ermöglicht, jedem unserer Kunden eine persönliche Betreuung zu bieten.
Unser Team bietet Unterstützung bei allen administrativen Aspekten der persönlichen Betreuung von Kunden beim Servicio de Extranjería y Fronteras (SEF) sowie bei der Organisation, Prüfung und Einreichung von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigung bei dieser Behörde.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Dienstleistungen, die im Bereich der Einwanderung und Legalisierung von Ausländern in Portugal angeboten werden:
-Beratung bei der Migrationsplanung;
-Studienvisa;
-Arbeitsvisa;
-Visum für Stellenbewerber in Portugal
Unternehmer- oder Investitionsvisum (D2-Visum);
-Goldenes Visum;
Visum für selbständige Arbeit (D7-Visum)
-Befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis;
-Familienzusammenführung;
Interessenbekundung und anschließendes Gespräch beim SEF – Servicio de Extranjería y Fronteras (Ausländer- und Grenzbehörde); – Beantragung einer Steueridentifikationsnummer (NIF)
Antrag auf NIF (Steueridentifikationsnummer); -Antrag auf NISS (Steueridentifikationsnummer)
-Antrag auf Erteilung einer NISS (Identifikationsnummer der sozialen Sicherheit);
-Eröffnung eines Bankkontos;
-Eröffnung der Tätigkeit im Finanzamt;
-Gleicher Status für brasilianische Staatsbürger mit legalem Wohnsitz in Portugal;
-Überprüfung und Bestätigung ausländischer Urteile über Unterhalt, Scheidung, eheähnliche Gemeinschaft, Adoption usw.
Visum für Selbstständige – VISA D7
Das D7-Visum erlaubt es Ihnen, in Portugal zu leben und zu arbeiten. Es wird Personen erteilt, die über ein eigenes Einkommen verfügen und damit ihren Lebensunterhalt im Ausland bestreiten können. Dabei kann es sich um Personen im Ruhestand oder um Personen mit festem und passivem Einkommen handeln.
Welche Arten von Einkommen können geprüft werden?
Einkünfte aus Immobilien, Gewinne, Dividenden, Tantiemen, Einkünfte aus einem Unternehmen u. a., die nachweisen, dass Sie ein Einkommen von mindestens 705 Euro pro Monat haben.
Was sind die wichtigsten Anforderungen?
- Beschaffung der NIF
- Eröffnung eines Bankkontos in Portugal mit einem Betrag in Höhe des 12-fachen des nationalen Mindestlohns. Mit anderen Worten, im Falle eines Einzelantrags muss der Nachweis 8.460,00 € betragen. Mit Ehepartner: 50 % des Mindestlohns (352,50 €) werden dem Konto gutgeschrieben. Im Falle von Unterhaltsberechtigten: 30% (211,50 €) für jeden Unterhaltsberechtigten unter 18 Jahren. **Das Geld kann bewegt werden, sobald das Visum erteilt worden ist.
- Monatliches Einkommen von mindestens 700 €
- Grundlegende Dokumente wie Reisepass, Aufenthaltsnachweis, Strafregisterauszug usw.
- Einjähriger Mietvertrag oder Nachweis über den Kauf der Immobilie.
Einwanderungsvisum für Unternehmer – VISA D2
Dieses Visum dient der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die Investitionen getätigt haben oder die nachweisen können, dass sie über finanzielle Mittel in Portugal verfügen – einschließlich einer Finanzierung durch ein portugiesisches Finanzinstitut – und die beabsichtigen, eine Investition auf portugiesischem Gebiet zu tätigen.
Das Visum kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der getätigten oder geplanten Investition erteilt oder verweigert werden. So ist die Tatsache, dass ein Unternehmen in Portugal gegründet wurde, an sich noch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.
Was sind die Anforderungen?
- Durchführung einer Investitionstätigkeit in Portugal, einschließlich der Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen mit wirtschaftlicher, sozialer, wissenschaftlicher, technologischer oder kultureller Bedeutung für das Land.
- Nachweis der Lebensfähigkeit des Unternehmens, der Ernsthaftigkeit der Investition und der Bedeutung für das Land.
- Sie sollten einen guten Geschäftsplan haben, der die Bedeutung des Unternehmens aufzeigt.
- Obwohl die Investition für die Gründung eines Unternehmens minimal ist, wird empfohlen, 5000 Euro für diese Art von Visum zu investieren.
- Weisen Sie nach, dass Sie über das Einkommen und die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen, um ein Jahr lang im Land bleiben zu können, unabhängig von den Einkünften, die das Unternehmen einbringen kann.
Für das D2-Visum ist es nicht erforderlich, dass der Investor/Unternehmer in Portugal Arbeitsplätze schafft.
***In Portugal können Unternehmen auch von ausländischen Partnern gegründet werden, die nicht in Portugal ansässig sind, d. h. keiner der Partner muss portugiesischer Staatsbürger sein oder seinen Wohnsitz in Portugal haben.
Start-Up-Visum
Obwohl dieses Visum Ähnlichkeiten mit dem oben beschriebenen D2-Visum aufweist, richtet es sich vor allem an Personen, die in Portugal ein Unternehmen mit innovativen oder technologischen Merkmalen gründen wollen.
Arbeitsvisum – D3 Visum
Dieses Visum ist für Personen gedacht, die in Portugal als Fach-, Führungs- und Verwaltungspersonal arbeiten möchten.
Was sind die Anforderungen?
Es handelt sich um ein Arbeitsvisum speziell für hochqualifizierte Fachkräfte, aber Achtung: Die Person muss bereits einen Arbeitsvertrag oder eine Zusage für einen Arbeitsvertrag mit einem portugiesischen Unternehmen zur Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit haben.
Antrag auf ein Arbeitsvisum
Dieses Visum gilt für alle, die in Portugal auf untergeordneter Basis – mit einem Arbeitsvertrag – arbeiten wollen.
Was sind die Anforderungen?
- Dieses Visum erlaubt nur den Personen, die zur Arbeitssuche nach Portugal kommen, den Aufenthalt in Portugal.
- Das Visum wird für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilt und kann um weitere 60 Tage verlängert werden.
- Es müssen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Höhe von 3 (drei) Monaten des in Portugal geltenden nationalen Mindestlohns nachgewiesen werden, der derzeit 705,00 Euro beträgt, was sich auf 2.820,00 Euro beläuft.
- Dieses Visum kann nicht auf die anderen Familienangehörigen ausgedehnt werden und berechtigt nicht zum Erhalt eines Visums für die Familienangehörigen. Während dieses Zeitraums besteht keine Möglichkeit der Familienzusammenführung. Sobald Sie jedoch im Besitz des Aufenthaltstitels sind, können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung für Ihre Familienangehörigen beantragen.
- Erhält die Person keinen Arbeitsplatz, muss sie nach Ablauf der maximalen Gültigkeitsdauer des Visums, die 180 Tage beträgt (120 Tage plus 60 Tage Verlängerung), in ihr Herkunftsland oder ihren rechtmäßigen Wohnsitz zurückkehren.
Studentenvisum
Diese Art von Visum wird Studenten gewährt, die für einen Kurs eingeschrieben sind, der länger als ein Jahr dauert.
Was sind die Anforderungen?
- Um ein Aufenthaltsvisum zu Studienzwecken zu erhalten, muss die betreffende Person zugelassen und an einer Einrichtung eingeschrieben sein, deren Studiengang länger als 1 (ein) Jahr dauert. Die Immatrikulation ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
- Der Nachweis der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts und der Unterkunft in Portugal ist erforderlich.
Kann ich mit einem Studentenvisum arbeiten?
- Das Studentenvisum erlaubt es seinem Inhaber, zu arbeiten, sofern die Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind. Sie ist nur für Studenten möglich, und die Arbeitszeiten müssen mit dem Stundenplan der Universität vereinbar sein.
- Studierende, die ein Stipendium haben und staatliche Unterstützung erhalten, dürfen in Portugal nicht arbeiten und können ihr Stipendium und ihr Studentenvisum verlieren.